SPD in der Börde Sittensen

- wir wollen's wissen ...

 

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Die berechtigten Fragen der Bürgerinitative in Haaßel gegen die Deponie, vertreten durch Herrn Lemmermann


1. Halten Sie den geplanten Standort in Haaßel für eine Bauschuttdeponie der Klasse 1 für geeignet?


Nein, denn im Vorwege zum Planfeststellungsverfahren sind eine Vielzahl gravierender handwerklicher und inhaltlicher Fehler zum Standort Haaßel gemacht worden. Es fehlte mindestens eine fundierte Bedarfsermittlung, eine aktuelle alternative Standortsuche sowie eine ordentliche Ausschreibung. Die Firma Kriete hat den Landkreis über die erweiterten Planungsabsichten nicht informiert. Eine konzeptionelle Herangehensweise und die frühzeitige Gremien- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind unterblieben und hätten voraussichtlich zu einem ganz anderen Ergebnis geführt. Dies gilt insbesondere für den Verkauf der landkreiseigenen Flächen und die Aushebelung des Vorranggebietes für Natur und Landschaft durch das Zielabweichungsverfahren.


2. Falls Sie die Frage 1 mit ja beantworten: Wieso? Falls Sie die Frage 1 mit nein beantworten: Was haben Sie bisher unternommen, um die Planungen zu stoppen?


Im April dieses Jahres hat die SPD als erste Fraktion des Kreistages in einer Presseerklärung die erkennbaren Verfahrensfehler benannt und die unprofessionelle Planung kritisiert. Unmittelbar danach haben wir die Aufnahme des Themas auf die Tagesordnung des Kreisumweltausschusses am 11.05.11 und 28.06.11 und des Kreistages am 22.06.11 erwirkt. Hierzu haben wir einen ausführlichen Fragenkatalog erarbeitet und Anträge zur Einstellung der Planungen gestellt.


3. Ist die Ausschreibung (Deponieart, Form der Ausschreibung) der Fläche in Haaßel korrekt erfolgt?


Auf unsere Anfrage hin wurde uns vom Landrat hierzu mitgeteilt, dass nur eine so genannte beschränkte Ausschreibung erforderlich gewesen wäre und dies rechtlich nicht zu beanstanden sei. Unseres Erachtens wäre eine öffentliche Ausschreibung bei einer derartigen Tragweite zwingend notwendig gewesen.


4. Sind Sie für die Endlagerung von Bauschuttabfall der Klasse 1, der nicht aus unserem Landkreis stammt, in unserem Landkreis?


Nein, nach dem jetzigen Kenntnisstand nicht. Um diese Frage abschließend beantworten zu können, müssten zunächst entsprechende Konzepte für Landkreis übergreifende Deponierungen erstellt werden. Hierzu bedürfte umfangreicher Voruntersuchungen und Vorinformationen.


5. Welche Kriterien für eine Standortauswahl für Deponien halten Sie für notwendig? Wie sollte die Standortauswahl im Landkreis Rotenburg (Wümme) zukünftig erfolgen?


Wie bereits im Fachausschuss von uns beantragt, müssten folgende Punkte zunächst geklärt werden: Welchen Bedarf gibt es? Welche Art von Deponie ist notwendig - Bodendeponie oder Bauschuttdeponie Klasse 1? Soll die Deponie aus dem Landkreis oder Landkreis übergreifend beschickt werden? Und daraus sich ergebend: Wie stellt sich die verkehrliche Anbindung dar? Welche Flächengröße und welches Volumen wird benötigt? Wie groß ist das jährliche Aufkommen? Wie soll die Deponielaufzeit ausgelegt sein? Wer soll die Deponie betreiben (Landkreisregie oder private Betreiber)? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann und muss ein Suchraumverfahren eingeleitet werden, für das dann die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu gelten hätten. In Haaßel erfolgte leider der umgekehrte Weg, es wurde mit der Standortfestlegung begonnen.


6. Sollten Vorranggebiete für Natur und Landschaft im Landkreis von gewerblichen Planungen zum Schutz der verbliebenen Naturräume grundsätzlich immer ausgeschlossen werden?


Ja. Diese Vorranggebiete entsprechen in ihrer Bedeutung Naturschutzgebieten und lediglich 2,3 % (!) der Landkreisfläche sind auf diese Weise geschützt. Das in Haaßel zur Anwendung gekommene Zielabweichungsverfahren darf nur in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden. Zwingend erforderlich wäre eine breite Gremien- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Keinesfalls darf dieses Instrument - wie hier geschehen - allein im Ermessen der Verwaltung bzw. sogar nur einzelner Verwaltungsmitarbeiter liegen.


7. Halten Sie die Information der Öffentlichkeit lediglich über das Planfeststellungsverfahren für ausreichend? Wie und wann sollten Antragsteller und Verwaltung die Bürger informieren?


Bei sensiblen Themen mit einer derartigen Bedeutung und Auswirkung ist es völlig unverständlich, dass die betroffene Öffentlichkeit erst mit dem kostenträchtigen Planfeststellungsverfahren beteiligt wurde. In anderen Bereichen, wie z. B. der Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Landkreis, ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung seit Jahren selbstverständlich.


8. Sollten Deponien von privaten Firmen oder von öffentlichen Trägern bewirtschaftet werden?


Die SPD – Fraktion sieht im Bereich der Abfallwirtschaft - und insbesondere einer möglichen Deponierung - vorrangig eine Bewirtschaftung in öffentlicher Trägerschaft. Gründe der besseren Kontrolle, der Sicherheit und der Einflussnahme sind hierfür ausschlaggebend.

für die SPD-Kreistagsfraktion:
Volker Kullik, Vorsitzender des Kreis-Umwelt-Ausschusses
Bernd Wölbern, Fraktionsvorsitzender

25.08.2011

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