Änderung des Flächennutzungsplanes "Biomethan Freetz"
Das erneuerbare Energien, und dazu gehören natürlich auch Biogaslagen, notwendig sind, um mittelfristig die Abschaltung aller Atomkraftwerke zu ermöglichen, steht absolut außer Frage!
Wer also aus meiner nachfolgenden Kritik glaubt, schließen zu müssen, ich sei gegen Biogas – der irrt sich.
Wie bei allen Großprojekten müssen aber gerade auch bei der Beantragung, Planung und dem Bau von Biogasanlagen Regeln eingehalten werden, um die guten, richtigen und notwendigen Ansätze des EEG nicht zu gefährden oder gar zu unterlaufen.
In der Diskussion um den Standort Freetz sind meines Erachtens teilweise schwerwiegende Fehler begangen worden.
Ich möchte drei, für mich und die SPD-Fraktion entscheidende Punkte anführen:
1. Keine Abbiegespur zur Biogasanlage auf der Landesstraße –L130-
In den aktuell vorliegenden Planungen ist im Bereich der Einmündung nach Freetz keine Linksabbiegerspur vorgesehen, da nach Meinung der Planer nicht erforderlich.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit halten wir diese Sicht der Dinge für falsch und gefährlich.
Neben der Schaffung einer Linksabbiegerspur ist es nach unserer Überzeugung zusätzlich nötig, während der Erntekampagnen im Einmündungsbereich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h zu realisieren.
Bei einem Projekt von über 10.000.000 € bei der Verkehrssicherheit
einzuknicken, ist für mich völlig unverständlich.
1. Abwägungsprozess noch nicht abgeschlossen
Der Abwägungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, weil mindestens folgende Aspekte noch nicht bzw. noch nicht ausreichend geprüft wurden:
a) Schutzgut Mensch
b) Schall
c) Geruch
d) Fahrverkehr
e) Grünstreifen
f) Kompensation für kürzlich umgebrochene landwirtschaftliche Flächen
Auch sind die Aussagen des Gewerbeaufsichtsamtes hinsichtlich der Anwendung der Störfallverordnung zwar formal nicht zu beanstanden. Die z.T. im Ungefähren bleibenden Formulierungen müssen jedoch als unzureichend und vor allem den Anliegen der Anwohner nicht gerecht werdend kritisiert werden.
Ein Beschluss über eine Teilabwägung kann darum aus Sicht der SPD nicht gefasst werden, weil noch wesentliche Abwägungen fehlen.
Da zudem kein zwingender Grund erkennbar ist, einen solchen Teil-Beschluss unter Zeitdruck zu fassen, ist die Beschlussfassung nach vollständiger Abarbeitung des Verfahrens durchzuführen.
1. Fehlende Bürgerbefragung
Wohnste hat es richtig gemacht:
Zur Ermittlung der Bürgermeinung zur Durchführung einer B-Plan-Änderung wurde eine Bürgerbefragung durchgeführt. Es wurde ein Weg gewählt, Bürgerinnen und Bürger in einem transparenten Verfahren an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Diese Chance Akzeptanz zu schaffen, wurde in Freetz leider nicht genutzt.
Im vorliegenden Verfahren geht es aber um eine F-Plan-Änderung. Und hier ist einzig die Samtgemeinde verantwortlich.
Da allein schon aufgrund der Größe der geplanten Biogasanlage und der sich hieraus ergebenden Flächenbedarfe festgestellt werden kann, dass nicht nur Menschen in Freetz betroffen sind, sondern letztlich Alle Einwohner der Samtgemeinde Sittensen (und sogar darüber hinaus!) beantrage ich hiermit für unsere Fraktion, eine Bürgerbefragung durchzuführen um es den Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde zu ermöglichen, ihr Votum hinsichtlich des Projektes abzugeben.
Klaus Huhn
05.04.2011