So isses!
Neun! Neun halb - selbstständige Gemeinden, die zur Samtgemeinde zusammengefasst wurden, bilden die Samtgemeinde Sittensen. Samtgemeinde - ein starkes Provisorium, dass bis heute hält, allerdings nach dem Willen der damaligen Kommunalverfassungsväter (und -mütter) eine Übergangsphase zur Einheitsgemeinde sein sollte.
Nun hat sich dieser Zustand verfestigt, an den wir uns gewöhnt haben.
Neun plus eins = Samtgemeinde. Neun plus eins = 10 Haushalte. Neun plus eins = 10 Räte. Das ist schon eine basisorientierte Kommunaldemokratie, die auch gelebt werden will. Zum politischen Leben gehört allerdings auch eine funktionierende Bürgerschaft, die nicht nur bei der Kommunalwahl die Wünsche und Hoffnungen in die Fugen der Kommunalpolitik steckt wie in Jerusalem es die gläubigen Juden mit ihren Wünschen an der Klagemauer tun. Und dann gehört natürlich im Gegenzug auch dazu, dass die kommunalen Mandatsträger und die sie tragenden Organisationen Bürgerbeteiligung ernst nehmen und das nicht nur im Wege der formalisierten Beteiligung sondern schon frühzeitig das Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern suchen und finden. Die so vielfältig beklagte politische Abstinenz gibt es ja gar nicht. Die Menschen beteiligen sich schon, nur heutzutage eben anders, z. B. in Aktionsbündnissen.
Die Bürgerinitiativen anlässlich der Biogasanlagen sind da ein gutes Beispiel.
Das ist das eine. Das andere ist, ob die vielen kleinen Mitgliedsgemeinden auf Dauer überlebensfähig sind. Können sie wirklich das noch ausfüllen, was das Planungsrecht und Finanzhoheit hergibt? Personalhoheit liegt ja schon bei der Samtgemeinde. Da liegt sie auch ganz gut.
Sind nicht viele kommunale Funktionen von unten nach oben verschoben worden und ballen sich auf den Ebenen Samt-/Einheitsgemeinde und Kreise und auch von oben nach unten auf eben diese politischen Ebenen?
Und wird nicht wiederum die kommunale Selbstverwaltung in höherem als früherem Maße ausgehöhlt durch Förderungsköder, die die EU, der Bund und das Land auslegen, um die nachgeordneten Gebietskörperschaften zu einem bestimmten Handeln zu veranlassen? Beispiel "Hochzeitsprämie" bei Zusammenschlüssen von Samtgemeinden.
Das Land will hier behutsam erreichen, dass aus den Kleinen mal was großes wird.
Oder werden nicht finanzielle Mittel durch gesetzliche Vorgaben gebunden, gegen die sich Kreis und Gemeinden gar nicht wehren können?
Da ist doch schon längst eine große Fremdbestimmung unserer kommunalen Selbstverwaltung im Gange. Und da machen wir - scheibchenweise - alle mit. Mal mit mehr, mal mit weniger Engagement.
Und es ist es nicht so, dass wir große Planungs- und Gestaltungseinheiten brauchen, weil die kleinen kommunalen Einheiten den großen Anforderungen der großen Anforderer nicht mehr im erforderlichen Maße gerecht werden können?
Wir werden uns dann nach Zukunftsperspektiven umschauen müssen, wenn wir nicht top-down oder von der Kapitalseite umgewandelt werden wollen.
Dann wollen wir mal damit anfangen?
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